Florist/in

Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem  Berufsausbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im  wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

 

3jährige Berufsausbildung

Inhalte und Ablauf

Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden beispielsweise im 1. Ausbildungsjahr:

  • wie die Werkzeuge (z.B. Scheren, Zangen, Messer) gehandhabt, gepflegt und aufbewahrt werden,
  • was man bei der Versorgung und Pflege handelsüblicher Pflanzen und Pflanzenteile beachten muß,
  • wie Sträuße und Gestecke nach den Grundregeln der Gestaltung angefertigt werden,
  • wie man Bedarfsermittlungen durchführt und wie man Angebote  einholt,
  • welche betrieblichen Serviceleistungen es gibt und wie man sie den Kunden anbieten kann,

im 2. Ausbildungsjahr wird u.a. vermittelt:

  • wie die handwerkliche und gestalterische Vorgehensweise im Hinblick auf ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte geplant wird,
  • wie Kränze und Girlanden in verschiedenen Arbeitstechniken hergestellt werden
  • wie man Tische für verschiedene Anlässe schmückt,
  • wie Verkaufspreise nach dem betrieblichen Kalkulationschema  ermittelt werden,
  • wie man Kunden unter Berücksichtigung von Kaufmotiven berät;

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

im 3. Ausbildungsjahr:

  • was man bei der Anfertigung von Hochzeitsfloristik beachten  muß und wie man Brautschmuck anfertigt,
  • wie man Trauerfloristik unter Berücksichtigung der regionalen  Friedhofsordnungen herstellt,
  • welche Vorschriften für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln es gibt und wie man Kunden darüber berät,
  • wie man Werbemaßnahmen, Sonderaktionen und Erfolgskontrollen durchführt,
  • wie Qualitäts- und Preisunterschiede begründet werden können,
  • wie man bei vorbereitenden Arbeiten für die Buchführung  mitwirkt,
  • was beim Erstellung von Warenstatistiken zu beachten ist,
  • wie man Reklamationen entgegennimmt und Lösungen anbietet.

Abschlußprüfung

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach abgeschlossener Berufsausbildung gibt es  beispielsweise Ausübungsmöglichkeiten in Blumenfachgeschäften,  Friedhofsgärtnereien, Gartenzentren, Gartenmärkten mit  Floristikbereich, Gärtnereien, Kranzbindereien oder dem  Blumengroßhandel.



Tätigkeiten

  • Pflegen und Versorgen von Blumen und Pflanzen
  • Herstellen von Blumen- und Pflanzenschmuck, z.B. Binden von  Kränzen, Brautschmuck, Adventsschmuck, Tischschmuck, Anordnen von Schnittblumen
  • Anlegen von Pflanzungen, Bepflanzungen von Gefäßen
  • Kundenbetreuung in bezug auf Auswahl von Blumen und deren  Pflege
  • Herrichten von Blumen, Pflanzen, Werkstücken für den Verkauf
  • Verpacken und Kassieren
  • Gestaltung von Schaufenstern und Verkaufsräumen
  • Mithilfe beim Wareneinkauf und bei der Kalkulation
  • Durchführen von Inventuren



Arbeitsmittel/
Werkzeug
Material

  • Scheren, Messer, Kranzschleifenprägemaschinen
  • Draht, Bast, Band, Steckmassen, Moose, Rohre, Stroh, Kranzwülste, Keren, Textilien
  • Vasen, Schalen, Körbe, Gläser, Töpfe
  • Holz, Äste, Zweige, Baumwurzeln, Dekorationsartikel
  • Schnittblumen, Pflanzen, Binde- und Schnittgrün, Zapfen, Trockenblumen
  • Dünge- und Pflegemittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel



Umgang mit

  • Kunden
  • Kollegen, Betriebsinhabern, Meistern
  • Lieferanten, Großhändlern



Arbeitsort/
Arbeitsumgebung

  • Verkaufsraum, Laden
  • Binderaum
  • Lager

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über  Floristik - Farben- und Gestaltungslehre, Floristik im Jahresablauf einschließlich Trauerfloristik, Marketing, Werbung, Verkauf, Betriebswirtschaft, Umweltrecht

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)

     

  • Floristmeister/in
  • Florist/in (staatlich geprüft)
  • Wirtschafter/in (staatlich geprüft), Fachrichtung Floristik